Rechtsprechung
   BVerwG, 09.09.1970 - II WD 53.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2432
BVerwG, 09.09.1970 - II WD 53.70 (https://dejure.org/1970,2432)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1970 - II WD 53.70 (https://dejure.org/1970,2432)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1970 - II WD 53.70 (https://dejure.org/1970,2432)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,2432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64

    Wehrdisziplin

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1970 - II WD 53.70
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 23. Juni 1970 - II WD 41/70 - darauf hingewiesen, daß das Bundesverfassungsgericht zwar in seinem Beschluß vom 2. Mai 1967 (BVerfGE 21, 378 ff) die gegenseitige Verrechnung von Freiheitsstrafen für erforderlich gehalten hat, hingegen in seinem Beschluß vom 29. Oktober 1969 (BVerfGE 27, 180) die Geltung dieses Grundsatzes für das Verhältnis von krimineller Geldstrafe zu einer disziplinaren Geldbuße - worunter in diesem Zusammenhang auch eine Gehaltskürzung zu verstehen ist - im Ergebnis verneint hat.
  • BVerfG, 29.10.1969 - 2 BvR 545/68

    Verbot der Doppelbestrafung bei straf- und berufsgerichtlicher Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1970 - II WD 53.70
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 23. Juni 1970 - II WD 41/70 - darauf hingewiesen, daß das Bundesverfassungsgericht zwar in seinem Beschluß vom 2. Mai 1967 (BVerfGE 21, 378 ff) die gegenseitige Verrechnung von Freiheitsstrafen für erforderlich gehalten hat, hingegen in seinem Beschluß vom 29. Oktober 1969 (BVerfGE 27, 180) die Geltung dieses Grundsatzes für das Verhältnis von krimineller Geldstrafe zu einer disziplinaren Geldbuße - worunter in diesem Zusammenhang auch eine Gehaltskürzung zu verstehen ist - im Ergebnis verneint hat.
  • BVerwG, 23.06.1970 - II WD 41.70
    Auszug aus BVerwG, 09.09.1970 - II WD 53.70
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 23. Juni 1970 - II WD 41/70 - darauf hingewiesen, daß das Bundesverfassungsgericht zwar in seinem Beschluß vom 2. Mai 1967 (BVerfGE 21, 378 ff) die gegenseitige Verrechnung von Freiheitsstrafen für erforderlich gehalten hat, hingegen in seinem Beschluß vom 29. Oktober 1969 (BVerfGE 27, 180) die Geltung dieses Grundsatzes für das Verhältnis von krimineller Geldstrafe zu einer disziplinaren Geldbuße - worunter in diesem Zusammenhang auch eine Gehaltskürzung zu verstehen ist - im Ergebnis verneint hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht